Als

  • Akademisch geprüfte Übersetzerin,
  • Allgemein ermächtigte Übersetzerin der französischen Sprache für die Gerichte, Notarinnen und Notare im Lande Hessen und gleichzeitig
  • Rechtsassessorin

habe ich mich auf

juristische Fachübersetzungen

spezialisiert, denn diese erfordern seitens des Übersetzers

  • eine hohe fachliche Kompetenz:

Im Rahmen einer vollständigen juristischen Ausbildung mit Erstem und Zweitem Staatsexamen werden die erforderlichen Kenntnisse in den verschiedenen Rechtsgebieten und die praktischen Fähigkeiten in der Anwendung des Rechts im Geschäftsverkehr und Prozess erworben.

  • eine hohe sprachliche Kompetenz:

In der universitären Übersetzerausbildung werden, neben der Erweiterung der sprachlichen und fachsprachlichen Kompetenz, ein wissenschaftlicher Ansatz und die für eine professionelle Übersetzung nötigen Übersetzungstechniken vermittelt.

  • gegebenenfalls eine Beglaubigung:

Damit kann zum Beispiel der übersetzte Text als Beweismittel in einen Prozess eingeführt oder als Urkunde einer Behörde vorgelegt werden.